DOROTHEA ERNST - Ermächtigte Übersetzerin

DIENSTLEISTUNGEN

Übersetzungen für amtliche Zwecke mit Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, Unterschrift und Stempel (oftmals auch als beglaubigte oder offizielle Übersetzung bezeichnet)

APOSTILLE

Eine Apostille für die Verwendung meiner Übersetzungen im Ausland erhalten Sie im Landgericht Berlin in der Littenstr. 12-17, 10179 Berlin.

LEGALISATION FÜR DIE VERWENDUNG VON ÜBERSETZUNGEN IN SPANIEN

Bei Übersetzungen in die spanische Sprache, die für die Verwendung in Spanien vorgesehen sind, können Sie sich auch an das Konsulat Spaniens in Berlin wenden und dort statt der Apostille eine Legalisation erhalten, da meine Unterschrift im Konsulat registriert ist.

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Familienstandsbescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Testamente
  • Erbscheine
  • Bescheinigungen aus dem Zentralen Testamentsregister
  • Schulzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Abschlussurkunden
  • Führerscheine
  • Vollmachten
  • Gerichtsentscheidungen (z.B. Scheidungsbeschlüsse)
  • Übersetzungen zum Zwecke der Eheschließung, Hochschulzulassung, Nachlassabwicklung, Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Migration u.a.
  • Begleitung als beeidigte Dolmetscherin für Spanisch zu behördlichen Terminen z. B. zur Anmeldung zur Eheschließung oder bei der Trauung im Standesamt oder bei der Vaterschaftsanerkennung im Jugendamt.

PREISE / KOSTENVORANSCHLAG

ÜBER MICH

Abschluss als Diplom-Dolmetscherin für Spanisch und Portugiesisch und als staatlich geprüfte Übersetzerin für Englisch

Für die Berliner Gerichte und Notare beeidigte Dolmetscherin für Spanisch und ermächtigte Übersetzerin für Spanisch, Portugiesisch und Englisch

Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ e.v.)

DOROTHEA ERNST - Ermächtigte Übersetzerin

KONTAKTDATEN

Dorothea Ernst

Max-Lingner-Str. 13b
13189 Berlin (Pankow)

Mobiltelefon / Signal: 0178 9793481
Email: ernst@ernst-tradu.de